E-Mobilität

Die EKM fördert den Ausbau von Ladeinfrastruktur durch Errichtung von DC-Schnellladesäulen an ausgewählten, verkehrsgünstigen Standorten und AC-Ladesäulen in einzelnen Kommunen in der Region zur Schaffung eines für den Betrieb von E-Autos flächendeckenden Ladenetzes sowie die Anschaffung von E-Automobilen durch gezielte Förderung der Kommunen im EKM-Fördergebiet.

Private Projekte können mit bis zu 5.000 € für öffentlich zugängliche Ladesäulen gefördert werden. E-Autos für Private werden zur Zeit nicht gefördert. (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016/05/2016-05-18-elektromobilitaet1/2016-05-18-elektromobilitaet.html)

Fördervoraussetzungen für Private:

  • Antragsteller muss wohnhaft im Fördergebiet sein
  • Förderanträge sind in schriftlicher Form (Formblatt) über die an der Gesellschaft beteiligten Kommunen an die Geschäftsführung der Gesellschaft zu richten
  • Förderung kann nur erfolgen, wenn eine Ladesäule nach Erhalt der Eingangsbestätigung bestellt bzw. gekauft wird.
 

Suchen Sie Ihren Ansprechpartner?

Sie möchten auch Gesellschafter werden oder Sie sind bereits Gesellschafter und haben Fragen zum Ablauf bei der Förderantragsstellung? Rufen Sie uns gern an. Die Kontaktdaten der EKM finden Sie hier.